Fachgebiete Bau- und Architektenrecht - Wohnungseigentumsrecht - Bauträgerrecht - Grundstücksrecht
Erbrecht - Maklerrecht - Nachbarrecht - Mietrecht - Straßenverkehrsrecht
Wichtiger Hinweis COVID 19
Zum Schutz unserer Mandanten und unserer Mitarbeiter, die
den Kanzleibetrieb aufrecht erhalten müssen, bitten wir um die Beachtung und die
Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen und Einschränkungen zum
Kanzleibetrieb:
Beurkundungstermine dürfen ab sofort nur noch von
Mandanten wahrgenommen werden, die keine Anzeichen einer Erkältung, einer Grippe
oder Symptome der Coronavirus-Erkrankung aufzeigen. Dies gilt insbesondere auch
für Kinder, die aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten zu den Terminen
mitgebracht werden müssen. Kranke Personen erhalten keinen Zugang mehr zu den
Kanzleiräumen bzw. müssen diese unverzüglich wieder verlassen.
Ebenso
finden keine Beurkundungen mehr mit Personen statt, die sich in den vergangenen
zwei Wochen in Risikogebieten (hierzu zählen auch die stark betroffenen
Bundesländer und Regionen in Deutschland) aufgehalten haben oder die in Kontakt
mit an Erkältung, Grippe oder Coronavirus erkrankten Personen gekommen sind.
Es dürfen maximal 4 Personen zu einem gemeinsamen Beurkundungstermin
anwesend sein. Sollten mehr als zwei Vertragsbeteiligte vorhanden sein, müssen
diese die Urkunde nachträglich genehmigen.
Anwesend sein müssen bei der
Beurkundung eines Kaufvertrages in jedem Fall die Käufer.
Begleitpersonen
von Urkundsbeteiligten sowie Maklern und Finanzierungsvermittlern ist die
Teilnahme an Terminen nur gestattet, wenn die Mindestanzahl der Personen von
max. zwei Personen dadurch nicht überschritten wird.
In den Kanzleiräumen
ist der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Wir bitten alle
Urkundsbeteiligten ihre Ausweisdokumente in lesbarer Form vorab per E-Mail als
Scan oder notfalls als Foto (Vor- und Rückseite bei Personalausweisen oder
Aufenthaltstiteln) an die Kanzlei zu senden. Dies gilt nicht für Personen, die
bereits in den vergangenen sechs Monaten als Mandanten in der Kanzlei waren und
die zwischenzeitlich auch nicht umgezogen sind sowie für Personen, die dem Notar
persönlich bekannt sind.
Die Kanzlei ist ab sofort nur noch für
Beteiligte von vereinbarten Beurkundungsterminen geöffnet.
Andernfalls
bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme oder um Kontaktaufnahme per E-Mail.
Gerne können für uns bestimmte Unterlagen im Briefkasten am Hauseingang
hinterlegt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre
Bereitschaft, sich vorübergehend an die vorstehend aufgeführten besonderen
Regelungen zu halten.
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